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   BFH, 10.01.2007 - X B 78/06   

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https://dejure.org/2007,14221
BFH, 10.01.2007 - X B 78/06 (https://dejure.org/2007,14221)
BFH, Entscheidung vom 10.01.2007 - X B 78/06 (https://dejure.org/2007,14221)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - X B 78/06 (https://dejure.org/2007,14221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung der drei beteiligten Berufsrichter des zuständigen FG-Senats wegen Befangenheit; Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen eines Zulassungsgrundes; Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches durch gesonderten Beschluss als Verletzung des ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 78/06
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 128 Rz 9).
  • BFH, 28.05.2003 - III B 87/02

    NZB: Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 78/06
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 128 Rz 9).
  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 78/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142, und vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 22).
  • BFH, 21.08.2006 - X B 154/05

    Zeuge im Ausland

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 78/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142, und vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 22).
  • BFH, 14.03.2007 - VIII B 103/06

    NZB: Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 78/06
    In der die Einkommensteuer 1995 betreffenden Streitsache sowie in den parallel geführten Verfahren zur Einkommensteuer 1993, 1995, 1996 und 1999 (Az. des FG: 13 K 1758/05 E, Az. des Bundesfinanzhofs --BFH--: X B 77/06) und zur Einkommensteuer 2000 (Az. des FG: 13 K 294/03 E, Az. des BFH: VIII B 103/06) fand am 19. April 2006 die mündliche Verhandlung vor dem 13. Senat des FG in dessen geschäftsplanmäßiger Besetzung statt.
  • BFH, 10.01.2007 - X B 77/06

    NZB: Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 78/06
    In der die Einkommensteuer 1995 betreffenden Streitsache sowie in den parallel geführten Verfahren zur Einkommensteuer 1993, 1995, 1996 und 1999 (Az. des FG: 13 K 1758/05 E, Az. des Bundesfinanzhofs --BFH--: X B 77/06) und zur Einkommensteuer 2000 (Az. des FG: 13 K 294/03 E, Az. des BFH: VIII B 103/06) fand am 19. April 2006 die mündliche Verhandlung vor dem 13. Senat des FG in dessen geschäftsplanmäßiger Besetzung statt.
  • BFH, 07.04.1988 - X B 4/88
    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 78/06
    Inhalt und Umfang der dienstlichen Äußerung richten sich nach dem jeweils geltend gemachten Ablehnungsgrund (vgl. Senatsbeschluss vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587).
  • BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96

    Klageabweisung ohne Feststellung des Sachverhalts im Sinne von Willkür und

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 78/06
    Eine dienstliche Äußerung zu den einzelnen Beanstandungen wäre daher auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidungen hinausgelaufen, deren Überprüfung auf ihre Rechtmäßigkeit jedoch dem im Gesetz vorgesehenen Rechtsmittelverfahren vorbehalten ist und im Wege der späteren Richterablehnung nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1997 XI B 34/96, BFH/NV 1998, 861).
  • BFH, 07.05.1986 - I B 70/85

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 78/06
    Das bedeutet, dass er zu den für das Ablehnungsgesuch entscheidungserheblichen Tatsachen Stellung nimmt, soweit ihm das notwendig und zweckmäßig erscheint (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653).
  • BFH, 07.02.1996 - X B 195/95

    Steuerhinterziehung durch Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 78/06
    Der vom Kläger benannte Senatsbeschluss vom 7. Februar 1996 X B 195/95 (BFH/NV 1996, 616) bezieht sich auf die seinerzeit geltende Rechtslage bis zur Neufassung des § 128 Abs. 2 FGO durch das 2.FGOÄndG.
  • BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers

    Eine Äußerung des abgelehnten Schöffen ist, ebenso wie die eines abgelehnten Richters, nur zu Tatsachen erforderlich (vgl. BSG, Beschluss vom 29. März 2007 - B 9a - SB 18/06 zu § 202 SGG i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO; BFH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - X B 78/06 zu § 51 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO).
  • BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07

    Selbständigkeit des leistenden Unternehmers - Beiladung des Leistungsempfängers -

    Soweit nach der Rechtsprechung die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und damit als Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 1 FGO geltend gemacht werden kann, setzt dies voraus, dass sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218; vom 25. Juli 2005 VII B 2/05, BFH/NV 2005, 2035; vom 28. Juli 2005 II B 81/04, BFH/NV 2005, 2221; vom 16. Januar 2006 VIII B 35/05, BFH/NV 2006, 957; vom 6. April 2006 XI B 63/05, BFH/NV 2006, 1329; vom 25. September 2006 V B 215/05, BFH/NV 2007, 249; vom 10. Januar 2007 X B 78/06, n.v.; vom 14. März 2007 VIII B 103/06, BFH/NV 2007, 1330; vom 29. August 2007 IX B 246/06, n.v.).
  • BFH, 14.03.2007 - VIII B 103/06

    NZB: Besetzungsrüge

    In der die Einkommensteuer 2000 betreffenden Streitsache sowie in den parallel geführten Verfahren zur Einkommensteuer 1995 (Az. des FG: 13 K 5501/03 E, Az. des Bundesfinanzhofs --BFH--: X B 78/06) und zur Einkommensteuer 1993, 1995, 1996 und 1999 (Az. des FG: 13 K 1758/05 E, Az. des BFH: X B 77/06) fand am 19. April 2006 die mündliche Verhandlung vor dem 13. Senat des FG in dessen geschäftsplanmäßiger Besetzung statt.
  • BFH, 10.01.2007 - X B 77/06

    NZB: Richterablehnung

    In der die Einkommensteuer 1993, 1995, 1996 und 1999 betreffenden Streitsache sowie in den parallel geführten Verfahren zur Einkommensteuer 1995 (Az. des FG: 13 K 5501/03 E, Az. des Bundesfinanzhofs --BFH--: X B 78/06) und zur Einkommensteuer 2000 (Az. des FG: 13 K 294/03 E, Az. des BFH: VIII B 103/06) fand am 19. April 2006 die mündliche Verhandlung vor dem 13. Senat des FG in dessen geschäftsplanmäßiger Besetzung statt.
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